(1)
Mit Beginn des Jahres 2007 gibt es in Deutschland einen QuantenScharfRichter. Dieses BerufsBild wird hier erläutert.
(2)
Wir unterscheiden den Assistierenden QuantenScharfRichter und den Ausführenden QuantenScharfRichter. Beide BerufBilder werden hier wie ein StellenAngebot beschrieben.
(2.1)
Der Assistierende QuantenScharfRichter ist nicht in ein organisatorisches Umfeld für die QuantenRente eingebunden, sondern er arbeitet konzeptionell, eventuell auch ohne Auftrag und ohne Entgelt.
Von der AusBildung her sind mindestens grundlegende PhysikKenntnisse und MedizinKenntnisse erforderlich. Es versteht sich von selbst, dass er keine BerührungsÄngste bezüglich der QuantenPhysik hat. In der Medizin sollte er in Neurologie schwerpunkten.
Er darf bezüglich der VielWeltenInterpretation der QuantenPhysik Skeptiker sein, muss sie aber verstanden haben.
Sein konzeptioneller Beitrag zum Thema QuantenRente ist zum einen die intensive Beobachtung der Entwicklung der theoretischen Physik, soweit es die VielWeltenInterpretation der QuantenPhysik betrifft, oder auch die aktive und auch Anwendungs-ferne Arbeit in diesem Thema. Vorzugsweise aber gilt sein Interesse der WechselWirkung zwischen BewusstseinsArchitekturen und die neurologische GrundLage dieser Bewusstseine.
Sein Ingenieur-mässiger Beitrag ist die Konzeption des technischen Umfeldes der QuantenHinrichtung. Dazu gehört auch die Entwicklung einer absolut momentan wirkenden HinrichtungsMethode, die für die QuantenHinrichtung notwendig ist. GesichtsPunkte der Wirtschaftlichkeit dürfen berücksichtigt werden, Funktion und BetriebsSicherheit gehen jedoch unbedingt vor.
Als NebenInteressensGebiet verfolgt und assistiert er die WeiterEntwicklung nationalen Rechts, speziell bezüglich der QuantenRente, und allgemein bezüglich der Relevanz des Themas VielWeltenInterpretation, Recht und Ethik zueinander. Seine ganz besonderen Aufmerksamkeit gilt der Problematik, dass gewisse CharakterDefizite, die in grossen Behörden und Firmen sich immer wieder im oberen Management finden, sich nicht nachteilig auf eine einzuführende QuantenRente auswirken.
Für den GesichtsPunkt der betriebswirtschaftlichen AbWicklung der QuantenRente ist er nicht zuständig - dafür gibt es BetriebsWirtschaftler und VersicherungsMathematiker.
Ein Assistierender QuantenScharfRichter arbeitet nicht notwendigerweise aktiv in einer Organisation, die die QuantenRente zur Verfügung stellt, mit.
(2.2)
Ein Ausführender QuantenScharfRichter arbeitet im Dienst am Kunden. Dieses BerufsBild gibt es also nur in solchen Nationen, wo eine QuantenRente und eine diese flankierende RechtsSprechung implementiert worden sind. Ein Ausführender QuantenScharfRichter sollte ein (möglichst gut bezahlter) Beamter sein.
Von der AusBildung her schwerpunktet er im Ingenieur-Wesen, hat aber auch ein GrundVerstäntniss der quantenmechanischen ZusammenHänge. Darüber hinaus ist ein didaktisches Talent wegen der KundenBeratung wünschenswert.
Die Aufgabe des Ausführender QuantenScharfRichter ist die Beratung des Kunden und die technische AbWicklung des QuantenHinrichtungsVerfahrens. Natürlich gehört die Wartung der Geräte zu seinen Aufgaben sowie die Überwachung aus ManipulationsFreiheit derselben. Diese Aufgaben darf er nicht delegieren. Im finalen QuantenHinrichtungsVorgang ist er es, dem die ordnungsgemässe Abwicklung der rechtlichen Formalia gemeldet wird und der daraufhin den Hebel betätigt.
Einem Ausführenden QuantenScharfRichter sind keinerlei Fehler erlaubt. Dem Kunde im NichtÜberlebensRealitätsZweig dürfen keine Schmerzen zugefügt werden, bevor die QuantenHinrichtung ausgeführt wird, und die Bewusstseins-relativ momentane Hinrichtung ist obligatorisch. Im ÜberlebensRealitätsZweig darf dem Kunden überhaupt nichts passieren. Seine erste und wichtigste Loyalität gilt dem Kunden.
Für Schäden durch die subjektive Belastung des QuantenHinrichtungsVorganges ist der Ausführender QuantenScharfRichter nicht verantwortlich - auch wenn er diese soweit wie möglich durch Betreuung mildern soll.
Ein Ausführender QuantenScharfRichter darf sich niemals über deutliche Vorbehalte des Kunden hinwegsetzen - seine Aufgabe ist lehren und beraten, nicht überzeugen oder gar überreden.
Ein Ausführender QuantenScharfRichter, der einem Kunden nur ein einziges Mal vermeidbaren Schaden zufügt, verliert Arbeit und PensionsAnSpruch.
Ein Ausführender QuantenScharfRichter kann jederzeit, ohne Angaben von Gründen, ohne negative Folgen für sich selber einem Kunden das QuantenHinrichtungsProzedere verweigern. Wie dann weiter zu verfahren ist, muss eine zukünftige GesetzGebung festlegen.
(2.3)
Wenn es je begründete Zweifel an der Haltbarkeit der VielWeltenInterpretation geben sollte, verlieren beide, der Assistierende QuantenScharfRichter und der Ausführende QuantenScharfRichter ihren Job - sie behalten aber in diesem Falle ihre eventuellen Renten- und PensionsAnsprüche.
(3)
Nach der Einsetzung des ersten Assistierenden QuantenScharfRichters am 2007-01-01 00:00:00 wird es ein Intervall von fünf Jahren geben, in denen jeder, der sich dazu berufen fühlt, seine Meinung zu den zu schaffenden gesetzlichen Regeln um die QuantenRente abgeben kann. Während dieser Zeit wird es keinen Ausführenden QuantenScharfRichter geben.
(4)
Damit sind die BerufsBilder des QuantenScharfRichters hinreichend umrissen und diese Begriffe definiert. Die Einsetzung des ersten Assistierenden QuantenScharfRichters weltweit am Anfang des Jahres 2007 wird so verständlich. Ich erläutere, warum dieses gerade jetzt geschieht, und warum ich selbst dieser erste Assistierende QuantenScharfRichter bin.
Sich mit der QuantenRente verstärkt jetzt zu beschäftigen ist eine historische Notwendigkeit. Wir waren in der Geschichte Zeuge von HexenVerbrennungen und von ChristenVerfolgung, von der AusLöschung Amerikanischer UrEinwohner und vom industriell vorangetriebenen Holocaust durch die Nazis. Es wäre sehr naiv, anzunehmen, dass wir all solche Dinge hinter uns haben, und dass eine Ideologie bloss abstruss genug sein muss, um sich nicht nachteilig auf die Gesellschaft auswirken zu können.
Alle historische Erfahrung zeigt: Sie kann.
Weil die QuantenRente ein hohes MissBrauchsPotential hat, wäre es deshalb verantwortungslos, sich, vielleicht schmollend, zurückzulehnen in der Ansicht: "Schließlich habe ich die UrheberRechte an der QuantenRente, und wenn ich sie nicht nutze, dann kann gar nichts passieren." Die Geschichte wird sich nicht drum kümmern, ob ich die QuantenRente in die Welt setzen will oder nicht. Sie wird implementiert werden, und dann vielleicht in einer sehr wenig wünschenswerten Form - und ich hätte keinen Einfluss mehr darauf.
Das Kind QuantenRente wurde in die Welt gesetzt, und nun muss es erzogen werden, ob uns das gefällt oder nicht. Deshalb will und muss ich es vorantreiben.
(5)
Die strafende ZielSetzung der ScharfRichterTätigkeit hat zunächst nichts mit der Tätigkeit eines QuantenScharfRichters zu tun - letzterer weist dem individuum einen bestimmten Weg im Multiversum, nämlich bestimmte RealitätsZweige zu. Damit ist allerdings notwendigerweise eine Hinrichtung verbunden, die sogar, wenn man der VielWeltenInterpretation der QuantenPhysik kritisch gegenübersteht, zu einer richtigen Hinrichtung nach Art eines Russischen Roulettes wird. Andersherum kann auch gezeigt werden, dass eine "richtige" Hinrichtung im VielWeltenKontext auch eine QuantenHinrichtung ist, wenn auch eine handwerklich schlecht ausgeführte. Daraus folgend muss ich den QuantenScharfRichter auch als ScharfRichter ansehen.
Der wesentlichere Unterschied zwischen den beiden BerufsBildern ist also nicht der Vorgang einer Hinrichtung, sondern der, dass sich der Kunde einer QuantenRente in Erheischung der höheren RentenZahlung dem QuantenScharfRichter freiwillig nähert.
Alle denkbaren gesellschaftlichen Implementationen der QuantenRente müssen diese Freiwilligkeit respektieren.
Darüber hinaus ist und bleibt ein QuantenScharfrichter ein ScharfRichter.
Dass ich selbst als der erste QuantenScharfRichter mal zu der Ehre komme, BerufsKollege etwa des Herrn Charles Henri Sanson zu werden (200 Jahre nach seinem Tod), hätte ich noch vor Monaten nicht gedacht - dabei war das schon angelegt, als ich das QuantenRentenVerfahren selbst definierte. Ist es eine zweifelhafte Ehre?
Bezüglich des Herrn Sanson wohl eher nicht: Der hat seinen Job sehr ernst genommen, war darauf bedacht, sowenig Leiden wie möglich zu bewirken und wollte diesen Beruf eigentlich auch gar nicht ergreifen. Unter seiner AmtsFührung wurde, auch auf seine Empfehlung hin, die Guillotine entworfen, und die während seiner AmtsZeit ausbrechende Französische Revolution verschaffte ihm zwischen 2900 und 3500 eher unwillige Kunden, darunter Marie-Antoinette, Danton, Robespierre und Ludwig XVI.
Man sollte nicht vergessen, dass der Welt für diesen Preis die Demokratie gebracht wurde - ob dieser Preis zu hoch war, mag diskutiert werden.
Ebenso bin ich BerufsKollege des Johann Reichhart, des letzten deutschen ScharfRichters im letzten JahrTausend, bekannt als Hitlers Vollstrecker, und bekannt etwa auch als der Henker der Geschwister Scholl. Auch hier will ich mich nicht an einer geschichtlichen Würdigung des Herrn Reichhart beteiligen - ich muss damit leben, dass ich in zeitlicher Kontinuität nach ihm der erste ScharfRichter in Deutschland im dritten JahrTausend bin. Ganz einfach.
Da es in Deutschland (noch) keine QuantenRente gibt, wird mir der KundenKontakt erspart bleiben (einem Assistierenden QSR sowieso). Aber eines Tages werde ich bei der AmtsEinführung des ersten Ausführenden QuantenScharfRichter zugegen sein.
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